Wenn das meiner Frau in die Hände fällt...
Zum Ersten soll kein Mann ohne wissen seines Weibes gantz und gar nicht aus dem Hause gehen / weder zu Bier / Wein / oder Brand-Wein / wie sie denn Namen haben mögen / sondern was er haben will / soll er seinem Weibe (wie auch die Billigkeit solches erfordert) drum fragen.
Zum 2. und also ihren Consens darüber erwarten.
Zum 3. wo er auch Geld einzunehmen hätte / ihr solches fleißig zustellen mit grossem Danck.
Zum 4. Ihr ja nicht das geringste fürhalten / und wo möglich / dahin trachten / damit er sie im geringsten nicht erzürne / sondern ihr allezeit zu gefallen stehe / (wie denn die Billigkeit an ihm selbst erfordert und haben will. )
Zum 5. soll der Mann schuldig seyn / (wenn es ihm gefällt /) Winterszeit früh Morgens eine Stunde vor seiner Frauen auffzustehen / und einzuheitzen.
Zum 6. die Stuben auskehren / und fein ausfehen
Und das ist erst der Anfang dieses frühen feministischen Manifestes:
Der Frauen und Weiber Privilegia, vierseitige Flugschrift, erschienen um 1700, Autor unbekannt. Für Transkription auf das Bild klicken; vollständiges digitalisiertes Dokument
hier.